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Legale Aktivitäten

Haupt Berufe (Fraktionsberufe)

Beim Ausüben eines Hauptberufs ist zu beachten das man einer Fraktion angehörig wird, zu der dieser Beruf gehört. Die meisten Fraktionen sind jedoch entweder staatlich bzw. neutral. Es kann nach dem Aktuellem Stand auch nur ein Hauptberuf ausgeübt werden. Ein Sonderfall ist hier der „Arbeitslos“ Beruf welcher weder eine Fraktionszugehörigkeit hat und die „Einkommensbasis“ darstellen soll.

Nebenberufe

Nebenberufe können Grundlegend, jederzeit, ohne Fraktionsabhängigkeit ausgeübt werden und haben kein Fixxes 20 Minuten Gehalt. Die Nebenberufe sind zum Teil mit einigen Hauptberufen als Zulieferer verknüpft und können somit im Endprodukt entweder gezielt bei einem Händler verkauft werden oder an die jeweilige Fraktion ( zu eventuell besseren Konditionen ) direkt verkauft werden.

Hobbys

Hobbys sind wie der Name schon sagt Tätigkeiten die nicht zwingend zum Geld machen gedacht sind und zum Teil auch Geld kosten können. Wie bei den Nebenberufen, ist auch hier keinerlei Fraktionszugehörigkeit von Nöten zum ausüben der jeweiligen Tätigkeit.

Kostenpflichtig

Die Kostenpflichtigen Angebote haben in der Regel aber auch Dinge die Verkauft werden können über den die Ausgaben wieder reingeholt werden können bzw. auch Gewinn gemacht werden kann. Auch sind bei den Kostenpflichtigen Hobbys durchaus Gegenstände zu bekommen die andere Hauptberufe / Fraktionen zum Ausüben ihrer Tätigkeiten benötigen könnten.

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